Chancengleichheit

Die Beauftragte für Chancengleichheit

Die Beauftragte für Chancengleichheit und ihre Ansprechpartnerinnen achten auf die Durchführung und Einhaltung der Chancengleichheit im nichtwissenschaftlichen Bereich (z.B. in Verwaltung, Labor, Sekretariat, Stabstellen,…) und unterstützen die Leitung bei der Umsetzung der gesetzlichen Bestimmungen. Grundlage ihrer Arbeit ist das Gesetz zur Verwirklichung der Chancengleichheit von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst des Landes Baden-Württemberg (Chancengleichheitsgesetz – ChancenG, Stand: 21.10.2005).

Zu den Aufgaben der Ansprechpartnerin für Chancengleichheit gehören:

  • die berufliche Förderung von Frauen zur Verbesserung der Zugangs- und Aufstiegschancen
  • die Erhöhung des Frauenanteils in Bereichen, in denen sie unterrepräsentiert sind
  • die Unterstützung der Hochschulleitung bei der Umsetzung des Chancengleichheitsgesetzes und des Chancengleichheitsplans
  • die Mitwirkung bei allen personellen, sozialen und organisatorischen Maßnahmen, die Auswirkungen auf die berufliche Situation von Frauen haben
  • Beratung und Information in allen Fragen der Gleichstellung bzw. der Vereinbarkeit von Familie und Beruf

Die Aufgaben können Sie hier im Detail einsehen.

    Kontakt

    An der DHBW hat die zentrale Beauftragte für Chancengleichheit ihre Rechte an Ansprechpartnerinnen abgegeben, die ihre Aufgaben an den DHBW-Standorten übernehmen.

    Standortübergreifende Beauftragte für Chancengleichheit der DHBW

    Ulrike Hettich-Wittmann 
    E-Mail: ulrike.hettich-wittmann@dhbw.de
    Tel.: +49 7720 3906-510

    Weitere Informationen