Vereinbarkeit von Pflege, Beruf oder Studium
Informationen für Pflegende
Wenn ein Familienmitglied pflegebedürftig wird, ist es nicht immer einfach, die familiären Aufgaben mit Studium oder Beruf zu vereinbaren. In dieser schwierigen Situation gibt es viele Fragen und Unsicherheiten.
Grundsätzlich kann eine Pflegebedürftigkeit in allen Lebensabschnitten auftreten. Eine Pflegebedürftigkeit nach dem Pflegezeitgesetz liegt vor, wenn die Pflegebedürftigkeit auf Dauer – voraussichtlich für mindestens 6 Monate – und mit der mindestens in § 15 SGB XI festgelegten Schwere bestehen.
In der Regel gibt es zwei Möglichkeiten, die am Beginn einer Pflegebedürftigkeit stehen:
1. Vorhersehbare Pflegebedürftigkeit
Eine langsame Verschlechterung der Situation liegt vor, bei der der Bedarf an Unterstützung schrittweise steigt.
Hinweise zur Notwendigkeit zur Pflege und Versorgung können sich ankündigen, wenn
- Kleine Hilfeleistungen nicht mehr ausreichen,
- Kraft und körperliche Fähigkeiten nachlassen,
- sich psychische Auffälligkeiten bemerkbar machen oder
- die Haushaltführung zunehmend Probleme bereitet
Hier gibt es vielfältige Möglichkeiten der Unterstützung, die sehr individuell und mit Rücksicht auf Vorlieben und Gewohnheiten der hilfsbedürftigen Person helfen können.
Wenn sich eine Pflegesituation ankündigt, haben Sie in der Regel Zeit, sich vorab zu informieren, sich auszutauschen, zu besprechen und auszuprobieren und sich bereits auf die nächste Stufe vorzubereiten.
Eine erste Orientierung über Anbieter oder Leistungen können Ihnen die Pflegeguides geben.
2. Plötzliche Pflegebedürftigkeit
Unfälle und Erkrankungen können zu einer plötzlichen Pflegebedürftigkeit von Angehörigen führen – unabhängig vom Alter der Betroffenen. Primär geht es jetzt um die Organisation und Versorgung der Pflege, vielleicht auch um eine stationäre Unterbringung in einer Pflegeeinrichtung. Diese Entscheidungen sind weitreichend und können emotional sehr belastend sein, da sie meist unter Zeitdruck getroffen werden müssen. Hier sollten Sie sich dringend von Expert*innen beraten lassen und das weitere Vorgehen mit nahestehenden Menschen besprechen.
Bei allen Entscheidungen kann die Berücksichtigung dieser Kriterien hilfreich sein:
- Eigene Vorstellungen und Ansprüche
- Wünsche der* des zu Betreuenden
- Erfordernisse an den Pflege- und Versorgungsbedarf (Pflegestufe, Mobilität, usw.)
- unabhängige Prüfkriterien für Einrichtungen (z.B. von Krankenkassen oder Verbraucherverbänden)
Informationen zum Familienpflegezeitgesetz erhalten Sie beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
Wenn Sie in die Situation kommen, sich um ein pflegebedürftiges Familienmitglied zu kümmern, sollten Sie sich zunächst an Ihre*n Vorgesetzte*n wenden. Gemeinsam können die nächsten Schritte besprochen werden.
Unterstützung erhalten Sie zudem von
- den Pflegeguides (Flyer)
- Ressort Personal (Beurlaubung, Sonderurlaub, Freistellung, Pflegezeit nach dem Pflegezeitgesetz, flexiblere Arbeitszeiten, Homeoffice)
- Pflegestützpunkt