Die Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung

"Es ist normal, verschieden zu sein." (ehem. Bundespräsident Richard von Weizsäcker)­­*

Die Aufgaben und gesetzlichen Grundlagen der Schwerbehindertenvertretung sind im neunten Buch Sozialgesetzbuch geregelt. Sie vertritt die Interessen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Behinderung und wird alle vier Jahre von diesen gewählt. Die SBV  ist für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Behinderung vertraulicher Ansprechpartner bei Problemen und Anregungen und hat unter anderem:

  • darüber zu wachen, dass die zugunsten schwerbehinderter Menschen geltenden Gesetze, Verordnungen, Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen und Verwaltungsanordnungen beachtet und die dem Arbeitgeber obliegenden Verpflichtungen erfüllt werden
  • Maßnahmen die den Schwerbehinderten dienen, bei den zuständigen Stellen zu beantragen (vor allem Schritte zur beruflichen Wiedereingliederung und Maßnahmen im Zusammenhang mit der Beschäftigung)
  • Anregungen und Beschwerden von schwerbehinderten Menschen entgegenzunehmen und zu bearbeiten
  • Beschäftigte zu unterstützen, auch bei Anträgen an die zuständigen Behörden auf Feststellung einer Behinderung sowie bei Anträgen auf Gleichstellung an die Agentur für Arbeit
  • Einstellungsverfahren zu begleiten, bei denen schwerbehinderte Menschen oder ihnen gleichgestellte sich beworben haben und im Auswahlverfahren sind

Derzeit unterstützen wir die schwerbehinderten und gleichgestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Dualen Hochschule Baden-Württemberg Mosbach und Campus Bad Mergentheim. 

Weitere Informationen

*Ansprache vom ehem. Bundespräsident Richard von Weizsäcker (1920-2015) bei der Eröffnungsveranstaltung der Tagung der Bundesarbeitsgemeinschaft Hilfe für Behinderte in Berlin am 1. Juli 1993.