Erasmus+ - Das Förderprogramm der Europäischen Union
Das EU-Bildungsprogramm ERASMUS fördert seit 1987 die grenzüberschreitende Mobilität von Studierenden, Hochschullehrende und Hochschulpersonal in Europa und zählt zu den großen Erfolgsgeschichten der Europäischen Union.
- Das EU-Programm Erasmus+ verfügt über einen Haushalt von ungefähr 26,2 Milliarden Euro. Das ist fast doppelt so viel wie für das Vorläuferprogramm (2014-2020)
- Schwerpunkte des Programms 2021-2027 sind soziale Inklusion, der grüne und digitale Wandel und die Förderung der Teilhabe junger Menschen am demokratischen Leben.
- Mit den Fördermitteln wird vor allem die Mobilität in Europa gestärkt. Einbezogen werden Studierende in allen Studienzyklen, die ein Teilstudium oder Praktikum im Ausland absolvieren möchten.
- Studierende können jeweils bis zu 12 Monate gefördert werden.
Unter dem Dach des EU-Bildungsprogramms Erasmus+ werden im Hochschulbereich folgende Mobilitätsmaßnahmen gefördert (auf den folgenden Seiten finden Sie weiterführende Informationen zu den von der DHBW Mosbach verwalteten Erasmus-Stipendien):
- Auslandsstudium für Studierende (SMS)
- Auslandspraktikum für Studierende (SMP)
- Mobilität von Lehrenden (STA)
- Mobilität von Personal (STT)
- Green Travel – Tipps für nachhaltiges Reisen
- Aufstockungsbeträge (top-ups) für Teilnehmende mit geringeren Chancen
Welche Länder nehmen an Erasmus+ teil?
Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Italien, Irland, Island, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Republik Nordmazedonien, Rumänien, Schweden, Serbien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn, Vereinigtes Königreich und Zypern. Darüber hinaus sind auch die EWR-Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen sowie die Türkei am Programm beteiligt.
Weitere Services im Rahmen von Erasmus+
Erasmus+ App - der Wegweiser durch den Auslandsaufenthalt.
Erasmus+ Sprachenförderung - Sprachliche Vorbereitung für den Erasmus-Aufenthalt
Erasmus+ Berichtspflicht
Alle Geförderten, die an einer Erasmus+ Mobilitätsmaßnahme teilgenommen haben, sind verpflichtet, spätestens 4 Wochen nach Abschluss der Maßnahme einen Bericht über das Beneficiary Tool (2021-2027) zu erstellen und zusammen mit entsprechenden Nachweisen (z.B. Aufenthaltsdauer) einzureichen.
Erasmus+ Haftungsklausel
„Dieses Projekt wurde mit Unterstützung der Europäischen Kommission finanziert. Die Verantwortung für den Inhalt dieser Veröffentlichung [Mitteilung] trägt allein der Verfasser; die Kommission haftet nicht für die weitere Verwendung der darin enthaltenen Angaben.“
Diese Haftungsklausel entspricht den Vorgaben des DAAD:
Deutscher Akademischer Austauschdienst
Nationale Agentur für EU-Hochschulzusammenarbeit
Kennedyallee 50
53115 Bonn
Tel.: +49(0)228/882-8877
Fax: +49(0)228/882-555
www.eu.daad.de
Kontakt
Erasmus+ Büro an der DHBW Mosbach: erasmus@mosbach.dhbw.de
Ihre Ansprechpartnerin
- International Office
Weitere Informationen
Erasmus+ Institutional Code: D MOSBACH01
Erklärung zur Hochschulpolitik der DHBW Mosbach
Erasmus+ Charta für die Hochschulbildung