Erasmus+ Förderung Hochschullehrende (STA)
Erasmus+ fördert Gastdozenturen an europäischen Partnerhochschulen, die eine gültige ERASMUS Charta für Hochschulen (ECHE) besitzen. Mit Gastdozenturen soll die europäische Dimension der Gasthochschule gestärkt, deren Lehrangebot ergänzt und Fachwissen Studierenden vermittelt werden, die nicht im Ausland studieren wollen oder können. Nach Möglichkeit soll dabei die Entwicklung gemeinsamer Studienprogramme der Partnerhochschulen ebenso wie der Austausch von Lehrinhalten und -methoden eine Rolle spielen.
Hier finden Sie Informationen für einen allgemeinen Überblick:
Bedingungen
- Personalmobilität muss in einem Programmland stattfinden, welches nicht das Land der entsendenden Hochschule und nicht das Hauptwohnsitzland der teilnehmenden Person ist.
- Lehraufenthalte dauern zwischen mindestens 2 Tagen und 60 Tagen (jeweils ohne Reisezeiten). Das notwendige Unterrichtspensum je Aufenthalt liegt bei acht Stunden für die erste Aufenthaltswoche oder einen kürzeren Aufenthalt. Für jeden weiteren Aufenthaltstag über eine Woche hinaus wird die Mindeststundenzahl anteilig berechnet.
- Lehraufenthalte, für die eine Fahrt- und Aufenthaltskostenerstattung von anderer Seite erfolgt, können finanziell nicht bezuschusst werden.
- Mobilitätsaktivitäten zu Unterrichtszwecken sind in jedem Fachbereich möglich.
Förderfähiger Personenkreis
- Professor*innen und Dozent*innen mit vertraglichem Verhältnis zur Hochschule
- Wissenschaftliche Mitarbeiter*innen
- Professor*innen und Dozent*innen im Ruhestand
Die Geförderten erhalten...
- Ziellandabhängige, finanzielle Zuschüsse für ihren Auslandsaufenthalt
- ggfs. Zuschuss für die Nutzung nachhaltiger Verkehrsmittel
- ggfs. Sonderzuschüsse für Teilnehmende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung
Förderhöhe
Die finanzielle Förderung von Erasmus-Mobilitäten zu Unterrichtszwecken/Lehrendenmobilität orientiert sich an den Lebenshaltungskosten in den Zielländern. Es gelten einheitliche Tagessätze für die Förderung durch deutsche Hochschulen, vom 15. – 60. Aufenthaltstag beträgt die Förderung 70 % der jeweiligen Tagessätze. Sowohl für STT als auch für STA gelten Tagessätze in Höhe von 140 € – 180 €/Tag*.
Die DHBW Mosbach fördert derzeit im Call 2023, für diesen Aufruf gelten die folgenden Tagessätze:
Gruppe 1 Programmländer mit hohen Lebenshaltungskosten | Dänemark, Finnland, Island, Irland, Lichtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden | 180 € / Tag |
Gruppe 2 Programmländer mit mittleren Lebenshaltungskosten | Österreich, Belgien, Zypern, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Portugal, Spanien | 160 € / Tag |
Gruppe 3 Programmländer mit niedrigen Lebenshaltungskosten | Bulgarien, Kroatien, Tschechische Republik, Estland, Ungarn, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Nordmazedonien, Türkei | 140 € / Tag |
Zusätzlich zu den Tagessätzen kommen Fahrtkosten in Abhängigkeit von realen Distanzen zwischen Ausgangs- und Zielort der Mobilität, die europaweit einheitlich mit einem Berechnungsinstrument ermittelt werden. Erstattet werden, je Aufenthalt und in Abhängigkeit von der Distanz folgende Beträge:
Reisedistanz | Standardpreise | Green Travel |
10 – 99 km | 23 € | - |
100 – 499 km | 180 € | 210 € |
500 – 1.999 km | 275 € | 320 € |
2.000 – 2.999 km | 360 € | 410 € |
3.000 – 3.999 km | 530 € | 610 € |
4.000 – 7.999 km | 820 € | - |
8.000 km und mehr | 1.500 € | - |
Aktuelle Ausschreibungen
Wir erhalten ab und zu spezifische Angebote für Gastdozierende von unseren Partnerhochschulen weltweit. Bei Interesse sprechen Sie uns bitte an.
Kontakt
Bei Fragen, senden Sie bitte einfach eine E-Mail an erasmus@mosbach.dhbw.de.