Erasmus+ Aufstockungsbeträge/Zusatzförderungen
Die Zielgruppen für eine Erasmus+ Zusatzförderung wurden seit dem akademischen Jahr 2022/23 ausgeweitet. Damit sollen Studierende, für die ein Auslandsaufenthalt möglicherweise eine größere Herausforderung ist, besonders in ihrem Vorhaben unterstützt werden.
Zusätzlich zu den Studierenden mit Kind, behinderten oder chronisch kranken Studierenden können unter bestimmten Bedingungen künftig auch Studierende der DHBW Mosbach aus einem nicht-akademischen Elternhaus einen monatlichen Zuschlag von 250 EUR erhalten.
Zusatzförderung von Studierenden mit Kind(ern)
Studierende, die für einen Auslandsaufenthalt (Auslandssemester oder Auslandspraktikum) über Erasmus+ gefördert werden und mit ihrem Kind/ihren Kindern ins Ausland reisen, können über ihre Hochschule eine monatliche Pauschale beantragen, die zusätzlich zur regulären Erasmus+ Förderrate ausgezahlt wird. Hier finden Sie die Informationen vom DAAD.
Zusatzförderung von Studierenden mit Behinderung oder chronischer Erkrankung
Studierende und Graduierte mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 20, die für ein Auslandsstudium oder -praktikum über Erasmus+ gefördert werden, können über Ihre Heimathochschule zusätzliche Fördermittel beantragen. Mehr Informationen vom DAAD finden Sie hier.
Nützliche Informationen zu behindertengerechten Hochschulen der European Agency for Development in Special Needs Education: www.european-agency.org
Zusatzförderung für Studierende aus einem nicht-akademischen Elternhaus
Mit einer Zusatzförderung möchte das Erasmus+ Programm die Studierenden ermutigen, den Schritt ins Ausland zu wagen, deren Eltern nicht schon selbst studiert haben. Als ErstakademikerInnen gelten in diesem Fall Studierende, deren Elternteile (beide) über keinen Abschluss einer Hoch- oder Fachhochschule verfügen. Auch hier gibt es 250 EUR zusätzlich zur regulären monatlichen Erasmus+ Förderung.
Kontakt
Bei Fragen, senden Sie bitte einfach eine E-Mail an erasmus@mosbach.dhbw.de.