Erfassung Ihrer Auslandsmobilität

Auf Grundlage des novellierten Hochschulstatistikgesetzes sind alle Hochschulen dazu verpflichtet, die Auslandsaufenthalte ihrer Studierenden zu erfassen und zu melden.

Sie erhalten deshalb einmal im Jahr (in der Regel im August) eine E-Mail mit der Aufforderung zur Erfassung Ihrer Auslandsaufenthalte in den Theorie- und Praxisphasen des aktuellen Studienjahres. Die Erfassung erfolgt über den DUALIS-Web-Client. Eine genaue Anleitung erhalten Sie mit der Aufforderung per E-Mail.

Bitte erfassen Sie Ihr Auslandssemester sowie alle weiteren Auslandsaufenthalte der Theorie- und Praxisphasen des aktuellen Studienjahres entsprechend. 

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an berichtswesen@mosbach.dhbw.de.