DHBW unterzeichnet Hochschulfinanzierungsvereinbarung
Investitionen fließen in Qualität des Studienangebotes
Nach mehrmonatigen Beratungen mit dem Wissenschaftsministerium hat der Präsident der Dualen Hochschule Baden-Württemberg (DHBW) Professor Arnold van Zyl gestern die Hochschulfinanzierungsvereinbarung II unterzeichnet. Die Vereinbarung zwischen dem Land Baden-Württemberg und den Hochschulen stellt eine verlässliche Grundfinanzierung für die Jahre 2021 bis 2025 sicher. Die zentralen Forderungen der DHBW nach einer Überführung zeitlich befristeter Finanzierungsprogramme in die dauerhafte Grundfinanzierung sowie nach einer schrittweisen Erhöhung der Lehrenden im Hauptamt konnten erreicht werden. Trotz deutlicher finanzieller Zuwächse bleibt die Finanzierung der Hochschulen hinter den Bedarfen zurück. Zusätzliche Bildungsinvestitionen bleiben unerlässlich.
„Die neue Finanzierungsvereinbarung gibt der Hochschule Planungssicherheit in unsicheren Zeiten. Sie ermöglicht wichtige Investitionen in die Qualität unseres Studienangebotes. Das enorme Wachstum der vergangenen Jahre wird anerkannt und die konstant hohen Studierendenzahlen werden dauerhaft finanziert. Angesichts struktureller Veränderungen unserer Schlüsselindustrien und völlig neuer Qualifikationsanforderungen müssen wir künftig aber noch viel stärker in Bildung, Weiterbildung und lebenslanges Lernen investieren. Nur so sichern wir dauerhaft die Wettbewerbsfähigkeit des Landes und die Zukunftschancen der jungen Menschen“, sagt DHBW-Präsident Professor Arnold van Zyl.
Durch die Anhebung des Grundhaushaltes und dessen jährliche Steigerung stehen der Hochschule zwischen 2021 und 2025 130 Millionen Euro zusätzlich zur Verfügung. 2025, im letzten Jahr der neuen Finanzierungsperiode, beträgt der Mittelaufwuchs für das Jahresbudget rund 38 Millionen, von denen 13 Millionen auf Personalkostensteigerungen entfallen. 5 Millionen stehen unter Haushaltsvorbehalt.
Die DHBW hat in den Finanzierungsgesprächen drei vorrangige Ziele verfolgt:
- Die Nachfrage der Dualen Partner und der Studieninteressierten soll auch künftig in vollem Umfang gemäß den fachlichen und regionalen Bedarfen bedient werden. Die nun vorliegende Vereinbarung ermöglicht einen sicheren Kapazitätskorridor, um das Land mit hervorragend ausgebildeten Fach- und Führungskräften zu versorgen. Ein weiteres Wachstum ist auf Grundlage der vorliegenden Finanzierung nicht möglich. Zusätzliche Bedarfe und neu zu etablierende Studienangebote erfordern zusätzliche finanzielle Anstrengungen.
- Das Qualitätsniveau des Studienangebots und des dualen Studienmodells soll aufrechterhalten und weiterentwickelt werden. Dieses Ziel betrachtet die Hochschule als absolut vorrangig. Die DHBW wird zusätzliche Mittel daher vor allem in ein Innovationsprogramm Lehre und die Erhöhung der Quote hauptamtlicher Professor*innen investieren.
- Die DHBW benötigt eine nachhaltige Perspektive für die Erhöhung der Hauptamtlerquote auf 50 Prozent, wie sie von Wissenschaftsrat und Akkreditierern empfohlen wird. Mit der nun getroffenen Vereinbarung können erste substanzielle Schritte in diese Richtung unternommen werden.
„Die nun erzielte Vereinbarung ermöglicht es der DHBW, erkennbare Fortschritte bei der Erreichung ihrer wichtigsten Ziele zu machen. Dazu gehört vor allem die Erhöhung des Anteils hauptamtlich lehrender Professorinnen und Professoren. Auch bei einer hochschuladäquaten Unterbringung von Studierenden und Mitarbeitern können wir weiter vorankommen, da unser Flächenbedarf nun grundsätzlich anerkannt ist. Vor diesem Hintergrund konnte das Präsidium dem Präsidenten die Unterzeichnung der Vereinbarung empfehlen, obwohl nicht alles Wünschenswerte auch finanzierbar sein wird“, sagt Wolf Dieter Heinbach, Kanzler der DHBW.
Hintergrund: Massiver Anstieg der Studierendenzahlen
Die Duale Hochschule Baden-Württemberg ist mit rund 35.000 Studierenden an zwölf Standorten heute die größte Hochschule Baden-Württembergs. Seit Beginn der Ausbauprogramme 2006 hat sich die Zahl der Studierenden um rund 80 Prozent erhöht. Damit hat die DHBW einen deutlich überproportionalen Beitrag zum Studienplatzausbau in Baden-Württemberg geleistet. Finanziert wurde dieses Wachstum in erheblichem Maße durch zeitlich begrenzte Ausbauprogramme mit geringerem Pro-Kopf-Budget für die Studierenden. Die Finanzierung konnte so weder mit den Leistungen der Hochschule noch mit den an sie gestellten Erwartungen mithalten. Durch die neue Hochschulfinanzierungsvereinbarung II werden die befristeten Ausbaumittel nun dauerhaft in die Grundfinanzierung überführt.