Runder Tisch erfolgreich

Konkurrenzklausel einvernehmlich präzisiert

Der Konflikt über die zukünftige Ausrichtung der Standorte der Dualen Hochschule Baden-Württemberg in Mosbach und Heilbronn ist beigelegt. Nach intensiven Gesprächen am Runden Tisch wurde am Dienstag, den 26. November, eine Einigung über die zukünftige Abgrenzung der Studienanagebote an beiden Studienakademien erzielt. Die neue Formulierung macht die bedarfsgerechte Weiterentwicklung der Studienakademien Mosbach und Heilbronn sowie auch der DHBW als Ganzes möglich. „Die Duale Hochschule Baden-Württemberg beweist, dass ihre Stärke darin liegt, flexibel und nachfrageorientiert auf den Bedarf ihrer Dualen Partner zu reagieren“, sagte Wissenschaftsministerin und DHBW-Aufsichtsratschefin Theresia Bauer in Stuttgart.

DHBW-Präsident Professor Arnold van Zyl freut sich über die erreichte Einigung: „Mit der am runden Tisch einvernehmlich beschlossenen Lösung kann sich die DHBW an ihren Standorten bedarfsgerecht und mit komplementären Angeboten weiterentwickeln. Und was noch wichtiger ist: Die DHBW kann die Bedarfe der Dualen Partner und der Studierenden passgenau bedienen und so ihren wichtigen Beitrag zur wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Entwicklung des Landes auch in Zeiten der digitalen Transformation leisten. Die Qualifikationsanforderungen der Unternehmen verändern sich vor allem in Bezug auf die Digitalisierung rasant und die DHBW ist hervorragend aufgestellt, um diesen Veränderungen besonders schnell Rechnung zu tragen. Dabei werden wir im Rahmen unserer Angebotsentwicklung sicherstellen, dass sinnvolle Entwicklungen an einem Standort nicht zu Lasten eines anderen gehen.“

Die Mosbacher Rektorin Prof. Dr. Gabi Jeck-Schlottmann: „In Anbetracht des intensiven Verhandlungsprozesses und der Rahmenbedingungen  mit dem Extrem einer völligen Streichung der Konkurrenzklausel bin ich mit dem Ergebnis zufrieden. Die Konkurrenzklausel wurde Dank der breiten Unterstützung und intensiven Verhandlungen beibehalten.“ Der Runde Tisch einigte sich auf eine Präzisierung der Regelung über die Abgrenzung der Studienangebote, die zum Ziel hat, die Auslegung des § 5 zu konkretisieren, da der Begriff Studienprofil im Hochschulkontext nicht hinreichend bestimmt ist. Im Hinblick auf den Beschluss des Ministerrats vom 19. November 2013 und die dort getroffene Festlegung, dass die Standorte Mosbach und Heilbronn unter dem Dach der Dualen Hochschule jeweils eigene, sich nicht überschneidende Angebote bereitstellen und weiterentwickeln, um so eine Konkurrenz der beiden Standorte zu vermeiden, enthält § 5 ErrichtungsVO eine entsprechende Verpflichtung der Dualen Hochschule.

Damit werden die DHBW Mosbach und die DHBW Heilbronn im Studienbereich Wirtschaft auf der Ebene der bestehenden Studienrichtungen sowie in allen anderen Studienbereichen auf der Ebene der Studiengänge keine sich überschneidenden Studienprogramme entwickeln. „Für die DHBW Mosbach bedeutet die Regelung, dass einerseits unser bestehendes Angebot und insbesondere auch die gesamte Fakultät Technik inklusive der (Angewandten) Informatik geschützt sind“, so Jeck-Schlottmann. Die DHBW stellt außerdem sicher, dass keine Verschiebung von Studienkapazitäten durch konkurrierende Studienangebote zwischen den Studienakademien Mosbach und Heilbronn stattfindet. Dies erfolgt im Rahmen des Struktur- und Entwicklungsplans, den das das Präsidium gemeinsam mit den Standorten umsetzt.

„Insbesondere angesichts der gewaltigen Herausforderung, auf den drängenden Fachkräftebedarf für den digitalen Wandel zu reagieren, muss die Wettbewerbsfähigkeit der Hochschulstandorte des Landes sichergestellt sein und müssen diese das nachgefragte Studienangebot vorhalten können und auch dürfen. „Dies ist nun auch mit Blick auf den Standort Heilbronn mit dieser einvernehmlichen Lösung gelungen“, sagte Bauer.