Beurlaubung

Liegen Gründe vor, die die Fortführung des Studiums behindern, so lassen Sie sich rechtzeitig vom Prüfungsamt beraten. Liegen wichtige Gründe vor so können Studierende sich für in der Regel max 2 Semester beurlauben lassen. Einen Antrag auf Beurlaubung stellen Sie nach Absprache mit dem Dualen Partner schriftlich beim Prüfungsamt.