Exmatrikulation auf eigenen Antrag
Studierende können einen Antrag auf Exmatrikulation stellen. Dazu muss der Antrag auf Exmatrikulation vollständig ausgefüllt mit allen Entlastungsvermerken beim Prüfungsamt eingereicht werden. In der Regel wird zum Ende des Semesters exmatrikuliert. In begründeten Fällen kann auch eine sofortige Exmatrikulation erfolgen.
Hinweise:
Begonnen Prüfungsverfahren müssen beendet werden. Ist eine Modulprüfung im Erstversuch schlechter als 4,0 oder als nicht bestanden bewertet worden, so muss, insofern noch ein Prüfungsanspruch besteht, bei einem gestellten Antrag auf Exmatrikulation mitgeteilt werden, ob auf die Wiederholung der Prüfung verzichtet wird oder daran teilgenommen wird. Ein Verzicht auf die Wiederholung der Prüfung könnte den Verlust des Prüfungsanspruches für diesen Studiengang nach sich ziehen.
Exmatrikulation wegen endgültig nicht bestandener Prüfung
Die Wiederholungsmöglichkeit einer Modulprüfung entnehmen Sie der jeweils für Ihren Studiengang gültigen Studien- und Prüfungsordnung. Sind alle Wiederholungsmöglichkeiten ausgeschöpft, so ist der Prüfungsanspruch für diesen Studiengang verloren. Sie bekommen dazu einen schriftlichen Bescheid. Die Exmatrikulation erfolgt dann nach Ablauf der Widerspruchsfrist von einem Monat nach Erhalt des Bescheides über den Verlust des Prüfungsanspruchs.
Exmatrikulation aufgrund der Kündigung/Auflösung des Studienvertrages
Wurde der Studienvertrag gekündigt oder aufgelöst, so ist darüber der Studiengang zu informieren. Studierende haben dann eine 8 wöchige Frist um einen neuen Studienvertrag vorzulegen und das Studium fortzusetzen. Liegt nach Ablauf der Frist kein neuer Studienvertrag vor, so ist der Studierende zu exmatrikulieren. Bitte sprechen Sie mit Ihrem Studiengang, dieser kann Ihnen ggf. helfen einen neuen Dualen Partner zu finden.
Sollte Sie das Studium nach der Auflösung des Studienvertrages nicht fortführen wollen, so stellen Sie einen Antrag auf Exmatrikulation, da sie ansonsten bis zur Exmatrikulation verpflichtet sind an den Vorlesungen und Prüfungen teilzunehmen.