Zuständigkeiten des Prüfungsamts
Das Prüfungsamt ist Ansprechpartner bei Fragen zu:
- Zulassungsvoraussetzungen
- Zulassungsverfahren/Einschreibung/Immatrikulation
- Wechsel des Dualen Partners während des Studiums
- Ausstellung der Studienberechtigung bei Beruflich Qualifizierten
- Exmatrikulationen
- Fragen zur Prüfungsordnung
- Bearbeitung von Widersprüchen zur Bewertung von Prüfungsleistungen
- Rücktritt von Prüfungen (z.B. Krankheitsfall), Bearbeitungszeitverlängerung von Bachelor-/Projekt-/Studien- und Seminararbeiten
- Täuschungsversuche
- Ausgleichsmaßnahmen (Schreibverlängerung bei Klausuren)
- Beurlaubung
- Nachgraduierung
- BaföG-Teilerlass
- zusätzliche gebührenpflichtige Bescheinigungen (Studien- oder Notenbescheinigung)
- Zweitausfertigungen Abschlussdokumente