Vertraulichkeit von Firmeninformationen

Die Gewährleistung der Vertraulichkeit von Firmeninformation ist ein wesentliches Anliegen des Studiengangs und seines Managements.

Dies wird realisiert durch:

  • Unterweisung der Studierenden direkt zu Studienbeginn und deren Verpflichtung zu Vertraulichkeitsregeln zu eigenen und fremden Firmendaten.
  • Sperrvermerke für Praxisprojektarbeiten und Bacherlorarbeiten, die damit nicht an die Öffentlichkeit gelangen.
  • Präsentation der Konzepte der Projektarbeiten (2. Sem.) und der Ergebnisse der Projektarbeiten (3. und 5. Semester) nur unter Ausschluss direkter Mitbewerber (bei Bedarf auch unter Ausschluss anderer Studierender, wodurch dann der jeweilige Studierende aber auch für die Anwesenheit bei Vorträgen anderer Studierender ausgeschlossen wird).
  • kein Einsatz direkter Mitbewerber bei der Betreuung und Begutachtung von Projektarbeiten und Bachelorarbeiten.

In diesem Jahr übernimmt dankenswerter Weise Herr Rechtsanwalt Jens Wischmann als Geschäftsführer der Vereinigung Deutsche Sanitärwirtschaft die Begutachtung der Projektarbeiten im 5. Semester.